Erklärung des Bundes Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD) zum Bericht über „Lebenswendefeiern“ vom 21. Mai 2024

Jan. 7, 2026 | Archiv, Statements-2024 | 0 Kommentare

von Renate Bauer

Beim Bericht über die Versuche, seitens der christlichen Kirchen Alternativen zu ihrer Konfirmation und Kommunikation für religiös uninteressierte Jugendliche einzuführen, fällt auf, dass die Jugendweihe, gegen die sich diese Versuche richten, wieder nur als Feier der ehemaligen DDR dargestellt wird.

Das ist falsch, denn die Jugendweihe ist älter als die DDR, die dieses Ritual von der freireligiösen/freigeistigen Bewegung abgekupfert hatte. Die freireligiöse Jugendweihe wurde 1852 von Eduard Balzer, Präsident des BFGD und Mitglied des Vorparlaments 1848, ins Leben gerufen. Sie war ein Ausdruck der Abwendung der Gemeinschaften vom Christentum hin zu einer selbstbestimmten kritischen Religion und Weltanschauung.

Noch heute wird sie von freireligiösen Gemeinschaften und humanistischen Weltanschauungsgemeinschaften gefeiert und ist offen für alle Jugendlichen. Sie erfreut sich gerade in den östlichen Bundesländern großer Beliebtheit genauso wie in vielen anderen Bundesländern.

So wurde im April dieses Jahres die Jugendweihe einiger freireligiöser Gemeinschaften auf dem Hambacher Schloss gefeiert, um an die demokratische Tradition der Gemeinschaften und ihre Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte und einer humanistischen Ethik zu erinnern. Für sich Verantwortung zu übernehmen, ist Teil dieser Tradition, oder wie es eine Teilnehmerin ausdrückte: „… alles, was ich persönlich mache, ist versuchen, versuchen besser in Bereichen zu sein, um mich selbst abzulenken, versuchen für mich selber eine Lösung zu finden, versuchen es alleine hinzukriegen.“

Im Sinne einer humanistischen Ethik zu handeln, ist Anliegen vieler junger Menschen, wir wollen sie dazu ermutigen: Ich zitiere einen Teilnehmer aus diesem Kreis der jungen Menschen vom Hambacher Schloss:

„Wir alle sind also zum verantwortlichen Handeln aufgerufen und müssen uns stets fragen: Habe ich verantwortlich entschieden, in dem, was ich getan oder nicht getan habe? Habe ich dabei so entschieden und gehandelt, dass es jeder im Sinne eines allgemeinen Gesetzes tun würde? Habe ich dabei meine Mitmenschen nicht nur als Mittel zum Zweck gesehen, sondern als Menschen mit eigenen Wünschen und Zielen?“

Renate Bauer (BFGD-Präsidentin)

aus dem Archiv des DFW (2024)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert