Die Unvereinbarkeit des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e.V. (HFH) mit extremistischen, rassistischen und anderen menschenfeindlichen Haltungen und Handlungen

Jan. 7, 2026 | Archiv, Statements-2024 | 0 Kommentare

Entsprechend der Satzung des HFH, insbesondere § 2 Abs. 2., 3. und 6., und der Programmatischen Grundgedanken des HFH sind folgende verbandsfeindliche Haltungen und Handlungen mit der Mitgliedschaft im HFH, mit einer haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft im HFH und mit anderen Tätigkeiten für den HFH unvereinbar.

Zu diesen Haltungen und Handlungen von Personen und von Parteien und Organisationen gehören vor allem:

  • Verhalten gegen die Menschenrechte (entsprechend der UNO-Menschenrechtskonvention),
  • gegen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und gegen die verfassungsmäßige Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Rassismus und Antisemitismus
  • Fremden- und Ausländerfeindlichkeit
  • politischer und weltanschaulicher Extremismus, Faschismus und Islamismus

Personen und Vertreter*innen von Parteien und Organisationen, die diese Haltungen und Handlungen zeigen, ist das Betreten unserer HFH-Einrichtungen grundsätzlich nicht gestattet.

Nauen, 07.05.2024

Beschluss des Vorstands des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e.V.

aus dem Archiv des DFW (2024)

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