Referat anlässlich der Klausurtagung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen am 17.11.2018
von Dr. Volker Mueller, DFW
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. ist Mitglied im Koordinierungsrat säkularer Organisationen, KORSO e.V. Im Rahmen eines Impulsreferates stellte Dr. Volker Mueller im Namen des Dachverbandes freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. die seit langem vertretenen und von ihm für die Klausurtagung des KORSO e.V. am 17.11.2018 zusammengefassten Thesen zum Erfordernis und zur Einrichtung wertebildender Schulfächer vor.
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften sieht weiterhin Handlungsbedarf in den meisten Bundesländern, einen integrativen, fächerübergreifenden Werteunterricht einzuführen.
1. Wertebildende Unterrichtsfächer in staatlichen Schulen wirken werteorientierend und aufklärend. Sie können freiheitliches und demokratisches Miteinander fördern und vermitteln Allgemeinwissen zu Menschenwürde und Menschenrechten. Im Vordergrund der ethischen Bildungsbemühungen steht die Förderung und Entwicklung einer selbstbestimmten und mündigen Persönlichkeit. Dabei sind Grundlagen für eine werteorientierte Lebensgestaltung sowie Wissen über philosophische Traditionen und Grundsätze ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln.2. Die anzustrebende Entkonfessionalisierung der staatlichen Schule wirkt für die weltanschauliche Neutralität des Staates in Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Keine einzelne Religion oder Weltanschauung soll in der Schule die Wertbindung determinieren oder eine alleinige Wahrheit bestimmen.
3. Eine Hauptaufgabe von Schule ist die Integration und Entwicklung von Fähigkeiten, gemeinsam leben zu lernen. Schülerinnen und Schüler sind in diesen Unterrichtsfächern nicht nach konfessionellen und religiös-weltanschaulichen Bindungen zu trennen, sondern gemeinsam zu unterrichten; Werteorientierungen, Philosophie und Ethik sind für alle gleichermaßen von Bedeutung.
4. Zu favorisieren sind dialogisch angelegte und integrative Unterrichte in allen Bundesländern als Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler, wie „Ethik“ in Berlin oder „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) in Brandenburg.
5. Unterrichtsangebote von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollten außerhalb der staatlichen Schule stattfinden. Sofern sie in Schule durchgeführt werden, ist diese Möglichkeit allen Anbietern zu gewähren.
6. Konfessioneller Religionsunterricht, weltanschaulicher Bekenntnisunterricht und alternativer Ethikunterricht können freiwillig und gleichberechtigt angeboten werden.
7. Bei der Ausarbeitung und Evaluation von Rahmenlehrplänen für integrative werteorientierende Unterrichte und von entsprechenden Studiengängen für Lehrerinnen und Lehrer (Fachausbildung) sind die Akteure, auch die säkularen Organisationen, zu beteiligen.
Forderungen des KORSO aus seiner Gründungserklärung:
„Gleichbehandlung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beim Angebot von Religions-, Lebenskunde- und Weltanschauungsunterricht“
„Integratives Pflichtfach zur Wertevermittlung (wie in Berlin „Ethik“ und in Brandenburg „LER“)“
aus dem Archiv des DFW (2018)


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